Die Zinssätze der Covid-19-Kredite per Ende März 2022 werden für die kommenden zwölf Monate nicht angepasst und bleiben bis zu 500'000 Franken bei 0 Prozent. Der Zinssatz für den durch die Bürgschaftsorganisationen verbürgten Anteil der Kredite über 500'000 Franken bleibt bei 0,5 Prozent.
Die Covid-19-Kredite sind ab dem Zeitpunkt der Gewährung innerhalb von acht Jahren zu amortisieren. Es besteht die Möglichkeit, die Frist um bis zu zwei weitere Jahre zu verlängern. Die Amortisationen werden zwischen den Unternehmen und den kreditgebenden Banken vereinbart. Die Banken können den besonders von der Pandemie betroffenen Unternehmen einen Aufschub des Amortisationsstarts von 6 bis 12 Monate gewähren.
Bleiben fällige Zahlungen eines Covid-19-Kredits aus, kann die Bank die Bürgschaft in Anspruch nehmen. Damit geht die ausstehende Kreditforderung von der kreditgebenden Bank auf die jeweilige Bürgschaftsorganisation zur Forderungsbewirtschaftung über. Nach dem Forderungsübergang sind die Bürgschaftsorganisationen gesetzlich verpflichtet, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um die ausstehenden Forderungen wieder einzubringen.