24.03.2025

Der Eigenmietwert bei einer zum Verkauf stehenden Liegenschaft

Wer eine Immobilie besitzt und sie selbst nutzt, muss den sogenannten Eigenmietwert als Einkommen versteuern. Dies gilt auch, wenn die Immobilie nicht bewohnt wird, aber jederzeit zur Verfügung steht.

Eine Ausnahme besteht, wenn die Immobilie aus bestimmten Gründen leer steht: Hat der Besitzer die Absicht, die Immobilie schnell zu verkaufen und sie deshalb weder selbst nutzen noch vermieten kann, wird kein Eigenmietwert berechnet. Allerdings muss der Besitzer nachweisen, dass er tatsächlich woanders wohnt und die Liegenschaft nicht mehr selbst nutzt.

Zusammengefasst: Ein Eigenmietwert fällt nur an, wenn der Besitzer die Immobilie noch zur Eigennutzung bereithält. Steht sie wegen eines geplanten Verkaufs leer, entfällt die Besteuerung unter bestimmten Voraussetzungen.