In der Schweiz berechtigen Gratis-Getränke und -Snacks für Mitarbeitende grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug, da es sich um nicht geschäftlich begründete Aufwendungen handelt. Die Mehrwertsteuer auf solchen Aufwendungen gilt als nicht abzugsfähiger Eigenverbrauch.
Allerdings gibt es Ausnahmen: Falls die Verpflegung einen direkten geschäftlichen Zweck erfüllt, z. B. Verpflegung bei langen Sitzungen oder Schichtarbeit, kann ein Vorsteuerabzug möglich sein.