Ein Beschwerdeführer erschien vor Gericht, weil sein Arbeitgeber ihm am ersten Tag der Probezeit gekündigt hatte. Der Beschwerdeführer argumentierte, dies sei missbräuchlich, da er keine Gelegenheit gehabt habe, sich am Arbeitsplatz zu beweisen. Das Bundesgericht wies die Beschwerde jedoch ab und stellte fest, dass die Probezeit bewusst auf eine lockere Vertragsbindung ausgelegt ist, um das Arbeitsverhältnis kurzfristig beenden zu können. (BGE A_495/2022 vom 17.6.2024)
22.11.2024