Die Schweizer Steuerbehörden prüfen Spesenauslagen daraufhin, ob sie angemessen und beruflich notwendig sind. Überhöhte Spesenauslagen werden dabei kritisch betrachtet. Hier ist ein Überblick darüber, wie die Behörden mit solchen Auslagen umgehen:
- Angemessenheit und Notwendigkeit: Die Steuerbehörden beurteilen, ob die Spesen geschäftlich notwendig und angemessen sind. First Class Flüge zum Beispiel werden oft als nicht angemessen angesehen, wenn günstigere Alternativen wie Economy oder Business Class verfügbar sind.
In einigen Branchen oder für bestimmte Positionen könnten diese Flüge aber als angemessen gelten, jedoch ist dies die Ausnahme.
- Abzugsfähigkeit: Wenn die Steuerbehörden feststellen, dass überhöhte Spesen einen erheblichen privaten Nutzen darstellen, können sie diese Auslagen als nicht abzugsfähig einstufen. Sie können entscheiden, dass nur ein Teil der Kosten abzugsfähig ist, der dem angemessenen und notwendigen Anteil entspricht.
- Dokumentation und Begründung: Der Steuerpflichtige muss detaillierte Belege und eine plausible Begründung für die Notwendigkeit der hohen Auslagen vorlegen.
- Steuerrechtliche Konsequenzen: Überhöhte und nicht angemessene Spesen können zu einer Nachversteuerung führen. In Fällen von Missbrauch oder unzureichender Dokumentation können zusätzlich Bussgelder und Verzugszinsen erhoben werden.