In der Schweiz unterscheidet man zwischen Subjektsteuern und Objektsteuern:
Subjektsteuern: Diese Steuern berücksichtigen die persönlichen Verhältnisse einer Person, wie Einkommen, Vermögen oder familiäre Situation. Sie sind auf die Leistungsfähigkeit des Steuerzahlers abgestimmt. Beispiel: Einkommenssteuer, Vermögenssteuer
Objektsteuern: Diese Steuern beziehen sich auf einen bestimmten Gegenstand (Objekt) und berücksichtigen die persönliche Situation des Steuerzahlers nicht. Beispiel: Mehrwertsteuer, Grundstückgewinnsteuer, Erbschaftssteuer
Kurz gesagt: Subjektsteuern schauen auf die Person und ihre finanzielle Lage, während Objektsteuern nur das zu besteuernde Objekt (z.B. Kauf, Gewinn oder Besitz) im Blick haben.