Bei einem Testament bestimmt alleine der Erblasser, wer vom Erbe profitieren kann. Nur die Pflichtteile sind geschützt, der Rest des Vermögens ist frei verteilbar.
Der Erbvertrag wird von mehreren Personen abgeschlossen. Gemeinsam legen sie fest, wer was erben soll. Alle beteiligten Parteien müssen damit einverstanden sein, wenn eine Partei ihn ändern oder auflösen will. Der Erbvertrag hat eine hohe Bindungswirkung und alle Beteiligten wissen, wer wieviel erben wird.
Ein Notar muss den Erbvertrag beurkunden und in Gegenwart zweier Zeugen unterzeichnen lassen. Die Kosten eines Erbvertrags belaufen sich auf höchstens 1% des Nettovermögens.